AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grow Advisory GmbH

Stand: 22. Oktober 2026

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Grow Advisory GmbH, Favoritenstraße 69A/Top 5, 1100 Wien, FN 683965g („Grow Advisory“), und ihren Auftraggebern. Sie gelten auch für künftige Verträge und Zusatzaufträge. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.
  2. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG.
  3. Vereinbarungen im jeweiligen Beratungsvertrag gehen diesen AGB vor.
  4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Grow Advisory ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungen

  1. Darstellungen auf der Website sind kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch einen schriftlich vereinbarten Beratungsvertrag oder ein angenommenes Angebot zustande; E-Mail genügt.
  2. Art, Umfang und Ziele der Leistungen ergeben sich aus dem Beratungsvertrag. Grow Advisory erbringt sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmensberaters. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet; über die Umsetzung von Empfehlungen entscheidet der Auftraggeber.
  3. Grow Advisory arbeitet weisungsfrei und in eigener Verantwortung und darf qualifizierte Dritte (Subunternehmer) beiziehen. Zwischen diesen und dem Auftraggeber entsteht kein Vertragsverhältnis.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt Grow Advisory alle für den Auftrag notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung, auch ohne besondere Aufforderung. Das gilt auch für Umstände, die erst während des Auftrags bekannt werden.
  2. Er informiert Grow Advisory über frühere und laufende Beratungen zum selben Thema und, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter und den Betriebsrat über den Auftrag.
  3. Mehraufwand oder Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 4 Honorar und Zahlung

  1. Honorar, Verrechnungsart und Zahlungsplan werden im Beratungsvertrag vereinbart. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. Reisekosten, Spesen und Barauslagen werden zusätzlich verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Grow Advisory darf dem Leistungsfortschritt entsprechend Teilrechnungen legen. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug darf Grow Advisory weitere Leistungen bis zur Zahlung aussetzen.

§ 5 Geistiges Eigentum

  1. Die Rechte an allen von Grow Advisory erstellten Unterlagen, Konzepten, Methoden und Materialien verbleiben bei Grow Advisory.
  2. Der Auftraggeber darf die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse nach vollständiger Zahlung für den vertraglich vereinbarten Zweck intern nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Grow Advisory.

§ 6 Verschwiegenheit und Datenschutz

  1. Grow Advisory wahrt Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, auch nach Vertragsende. Diese Pflicht wird auf Mitarbeiter und beigezogene Dritte überbunden. Sie gilt nicht, soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
  2. Grow Advisory verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO und dem DSG. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er Daten, die er Grow Advisory übergibt, rechtmäßig weitergeben darf. Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag des Auftraggebers, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Grow Advisory behebt bekannt werdende Mängel ihrer Leistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche erlöschen sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
  2. Grow Advisory haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; das gilt auch für beigezogene Dritte. Der Auftraggeber hat das Verschulden nachzuweisen.
  3. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung je Schadensfall auf den Netto-Auftragswert begrenzt, sofern im Beratungsvertrag nichts anderes vereinbart ist.
  4. Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen.
  5. Grow Advisory haftet nicht für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Informationen des Auftraggebers.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
  2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  3. Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Grow Advisory GmbH · Favoritenstraße 69A/Top 5 · 1100 Wien · FN 683965g, Handelsgericht Wien

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